In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Daraus resultiert eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze per 01. Januar 2024. Normalsatz 8.1% (bisher 7.7 %) Datum der Leistungserbringung Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Leistungen aus dem Jahr 2023 müssen mit 7.7 % in Rechnung gestellt werden, Leistungen ab Januar 2024 mit 8.1 %, unabhängig davon, ob die Rechnung im 2024 oder bereits als Vorausrechnung im 2023 gestellt wird. Abrechnung der angefangenen Arbeiten per 31.12.2023 Um die Rechnungsstellung zu vereinfachen, empfehlen wir Ihnen für die jeweiligen Leistungsperioden 2023 und 2024 separate Rechnungen zu stellen. Ansonsten gibt es eine Vermischung der MWST-Sätze auf einer Rechnung, was die Rechnungsstellung wie auch die spätere Verbuchung in der Buchhaltung und die Deklaration der MwSt erschwert. Angefangene Arbeiten per 31.12.2023 sollten mit korrekten Teilzahlungsrechnungen den Kunden in Rechnung gestellt werden. Umstellung in b'Files® für neue Projekte Geben Sie in SETUP>DEBITOREN>DEBITOREN I den neuen MWST-Satz ein. Wählen Sie diesen anschliessen über das Pull-Down Menü als Standard aus. In allen neu erstellten Projekten wird nun der neue MWST-Satz automatisch übernommen.
Umstellung in b'Files® für bestehende Projekte Wählen Sie in PROJEKTE>PROJEKT-SETUP>II WÄHRUNG & MWST den neuen MWST-Satz aus. In allen neu erstellten Rechnungen wird der MWST-Satz automatisch aus dem Projekt übernommen. Um den neuen Wert auch auf andere Projekte zu übertragen, nutzen Sie die Funktion Feldinhalt ersetzen.
Einstellungen in b'Files® für bestehende oder neue Rechnungen
Sie können auch weiterhin manuell bei jeder Rechnung den MWST-Satz auswählen. So können Sie auch nach der Umstellung des MWST-Satzes Leistungen aus dem Jahr 2023 abrechnen.